Kreditbrief

Kreditbrief
Kredit:
Das seit dem 16. Jh., zuerst in der Form »Credito« bezeugte Substantiv ist aus it. credito »Leihwürdigkeit« entlehnt. Die heutige Form setzte sich etwa um 1600 unter dem Einfluss des gleichfalls aus dem It. stammenden frz. crédit durch.
Das Wort war von Anfang an, wie schon das vorausliegende lat. creditum »das auf Treu und Glauben Anvertraute, das Darlehen« (substantiviertes Part. Perf. von lat. credere »vertrauen auf, glauben«), ein Terminus des Geldwesens. So bezeichnet auch heute »Kredit« zunächst einmal das Vertrauen in die Fähigkeit und Bereitschaft einer Person oder Unternehmung, Verbindlichkeiten ordnungs- und fristgemäß zu begleichen, zum anderen die einer Person oder einem Unternehmen kurz- oder langfristig zur Verfügung stehenden fremden Geldbeträge oder Sachgüter.
Beachte auch Zusammensetzungen wie Kreditbank und Kreditbrief (17. Jh.; Übersetzung von frz. lettre de crédit), kreditfähig (18./19. Jh.), Kreditkarte und Kleinkredit (beide 20. Jh.). – Im übertragenen Gebrauch wird »Kredit« im Sinne von »Glaubwürdigkeit, Ansehen« verwendet. Als Gegenbildung zu »Kredit« erscheint im 17. Jh. Misskredit »schlechter Ruf, mangelndes Vertrauen« (früher nur kaufmännisch im Sinne von »schlechter Kredit«, dafür anfangs auch die it. Form »Discredito«).
Andere Ableitungen sind: kreditieren »Kredit gewähren; borgen« (17. Jh.; nach frz. créditer) und diskreditieren »in Verruf bringen« (17. Jh.; aus frz. discréditer, zu frz. discrédit = it. discredito »Misskredit«). Beachte ferner akkreditieren.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Kreditbrief — Beglaubigungsschreiben; Akkreditiv * * * Kre|dit|brief 〈m. 1〉 Anweisung einer Bank, Sparkasse an eine auswärtige Bank, Sparkasse, einem Dritten einen bestimmten Kredit zu gewähren * * * Kre|dit|brief, der [LÜ von frz. lettre de crédit]: Anweisung …   Universal-Lexikon

  • Kreditbrief — Anweisung an eine oder mehrere Banken, dem Begünstigten Beträge bis zu der im K. bezeichneten Höchstsumme auszuzahlen (⇡ Akkreditiv). Wer aufgrund eines K. Zahlung verlangt, muss sich als sein rechtmäßiger Inhaber legitimieren. Der ⇡… …   Lexikon der Economics

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